Richtiges Vorgehen bei Baumängeln: Durch Nachbesserungsfrist erlischt Rücktrittsrecht !
Datum: Freitag, dem 01. Oktober 2010
Thema: Tipps


Wer nach dem Immobilien-Kauf einen Baumangel am frisch erworbenen Eigentum feststellt, kann unter Umständen sofort vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung dafür ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass keine Nachbesserungsfrist gesetzt wird. Das Immobilienportal www.myimmo.de informiert darüber, welche Möglichkeiten Immobilieneigentümer nach Entdecken eines Baumangels haben.
Ein Immobilien-Kauf ist in der Regel eine langfristige Entscheidung und setzt ein gewisses Vertrauen zum Verkäufer voraus. Hat der Verkäufer Baumängel bewusst verschwiegen und das Vertrauen auf diese Weise verletzt, liegt eine arglistige Täuschung vor. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: V ZR 147/09) müssen die Mängel nicht ohne Weiteres hingenommen werden. Der Käufer kann eventuell sogar sofort von dem Vertrag zurücktreten.

Wer nach dem Immobilien-Kauf einen Baumangel am frisch erworbenen Eigentum feststellt, kann unter Umständen sofort vom Vertrag zurücktreten. Voraussetzung dafür ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs, dass keine Nachbesserungsfrist gesetzt wird. Das Immobilienportal www.myimmo.de informiert darüber, welche Möglichkeiten Immobilieneigentümer nach Entdecken eines Baumangels haben.
Ein Immobilien-Kauf ist in der Regel eine langfristige Entscheidung und setzt ein gewisses Vertrauen zum Verkäufer voraus. Hat der Verkäufer Baumängel bewusst verschwiegen und das Vertrauen auf diese Weise verletzt, liegt eine arglistige Täuschung vor. Laut einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofs (AZ: V ZR 147/09) müssen die Mängel nicht ohne Weiteres hingenommen werden. Der Käufer kann eventuell sogar sofort von dem Vertrag zurücktreten.





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