Ist ein Bauvertrag beurkundungspflichtig?
Datum: Freitag, dem 28. Januar 2011
Thema: News


OpenPr.de: Grundstücksrecht: Beurkundungsbedürftigkeit eines Bauvertrags?
Michael Schneider, GF der Wertplan Nord Immobilien GmbH teilt mit: "Nachdem die Bundesländer kräftig an der Schraube "Grunderwerbssteuer" gedreht haben, stellen immer mehr Grundstückskäufer die Frage: Ist ein Bauvertrag beurkundungspflichtig?" Hierzu hat der BGH entschieden:
Ein Bauvertrag ist beurkundungsbedürftig, wenn er mit einem Kaufvertrag über ein Grundstück eine rechtliche Einheit bildet. Ein derartiger Zusammenhang besteht, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien sowohl der Kauf- als auch der Bauvertrag miteinander „stehen oder fallen“ sollen. Dies hat der BGH in seiner aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt. Der Bauunternehmer wurde mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem näher bezeichneten Grundstück beauftragt, das nicht im Eigentum der Auftraggeber stand.

OpenPr.de: Grundstücksrecht: Beurkundungsbedürftigkeit eines Bauvertrags?
Michael Schneider, GF der Wertplan Nord Immobilien GmbH teilt mit: "Nachdem die Bundesländer kräftig an der Schraube "Grunderwerbssteuer" gedreht haben, stellen immer mehr Grundstückskäufer die Frage: Ist ein Bauvertrag beurkundungspflichtig?" Hierzu hat der BGH entschieden:
Ein Bauvertrag ist beurkundungsbedürftig, wenn er mit einem Kaufvertrag über ein Grundstück eine rechtliche Einheit bildet. Ein derartiger Zusammenhang besteht, wenn nach dem Willen der Vertragsparteien sowohl der Kauf- als auch der Bauvertrag miteinander „stehen oder fallen“ sollen. Dies hat der BGH in seiner aktuellen Entscheidung noch einmal bestätigt. Der Bauunternehmer wurde mit der Errichtung eines Einfamilienhauses auf einem näher bezeichneten Grundstück beauftragt, das nicht im Eigentum der Auftraggeber stand.





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