Sachverständiger muss Gutachten mündlich erläutern!
Datum: Samstag, dem 21. Juli 2012
Thema: News


OpenPr.de: Essen, Juli 2012 - In einem Fall aus dem Arzthaftungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012, 1 BvR 2728/10) der Verfassungsbeschwerde Recht und das Verfahren damit zurück an das Landgericht gegeben.

Hintergrund war der Antrag des Klägers auf mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens, welcher sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht abgelehnt worden war. Beide Gerichte waren davon ausgegangen, dass eine mündliche Anhörung das Gutachten nicht infrage gestellt hätte.

Nach Ansicht des BVerfG ist diese Begründung nicht geeignet, dem Antrag einer Partei auf Anhörung des gerichtlich bestellten Sachverständigen abzulehnen. „Die hier vom Bundesverfassungsgericht kritisierte Gerichtspraxis kommt in Bausachen häufig vor.

Insofern ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal – auch im Hinblick auf die Bedeutung von Privatgutachten, aus denen sich Ansatzpunkte für die Erforderlichkeit einer Anhörung des Sachverständigen ergeben können“, kommentiert Dr. Andreas Koenen, Baurechtsspezialist und Namensträger der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei KOENEN RECHTSANWÄLTE, der soeben ein Buch über den „Sachverständigenbeweis im Bauprozess“ veröffentlicht hat.

OpenPr.de: Essen, Juli 2012 - In einem Fall aus dem Arzthaftungsrecht hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2012, 1 BvR 2728/10) der Verfassungsbeschwerde Recht und das Verfahren damit zurück an das Landgericht gegeben.

Hintergrund war der Antrag des Klägers auf mündliche Erläuterung des Sachverständigengutachtens, welcher sowohl vom Landgericht als auch vom Oberlandesgericht abgelehnt worden war. Beide Gerichte waren davon ausgegangen, dass eine mündliche Anhörung das Gutachten nicht infrage gestellt hätte.

Nach Ansicht des BVerfG ist diese Begründung nicht geeignet, dem Antrag einer Partei auf Anhörung des gerichtlich bestellten Sachverständigen abzulehnen. „Die hier vom Bundesverfassungsgericht kritisierte Gerichtspraxis kommt in Bausachen häufig vor.

Insofern ist diese Entscheidung ein wichtiges Signal – auch im Hinblick auf die Bedeutung von Privatgutachten, aus denen sich Ansatzpunkte für die Erforderlichkeit einer Anhörung des Sachverständigen ergeben können“, kommentiert Dr. Andreas Koenen, Baurechtsspezialist und Namensträger der auf Baurecht spezialisierten Kanzlei KOENEN RECHTSANWÄLTE, der soeben ein Buch über den „Sachverständigenbeweis im Bauprozess“ veröffentlicht hat.





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