Vergaberecht: Die neue VOB 2009 ist verabschiedet!
Datum: Montag, dem 23. Februar 2009
Thema: News


OpenPr.de: In seiner Sitzung vom 8. Juni 2009 hat der Deutsche Vergabe-und Vertragsausschuss die Neufassung der VOB/A und VOB/B verabschiedet.
Die VOB ist ein Regelwerk, das u.a. von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von Bauleistungen anzuwenden ist. Sie soll einen transparenten und fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge gewährleisten (VOB/A) und bei der Gestaltung und Abwicklung des Bauvertrags für sachgerechte und ausgewogene Regelungen sorgen (VOB/B).
Nachstehend die wichtigsten Änderungen der so genannten Basisparagraphen, die für Vergaben öffentlicher Bauleistungen unterhalb des so genannten EU-Schwellenwerts von 5.150.000 € einschlägig sind:
Allgemein ist auffällig, dass die bisher 32 Paragraphen auf 22 Paragraphen "geschrumpft" sind. Eine inhaltliche Verkürzung der VOB/A ist damit jedoch nicht unbedingt verbunden. Im wesentlichen wurden Tatbestände, die inhaltlich zusammengehören, in einem Paragraphen zusammengefasst.

OpenPr.de: In seiner Sitzung vom 8. Juni 2009 hat der Deutsche Vergabe-und Vertragsausschuss die Neufassung der VOB/A und VOB/B verabschiedet.
Die VOB ist ein Regelwerk, das u.a. von allen öffentlichen Auftraggebern bei der Vergabe von Bauleistungen anzuwenden ist. Sie soll einen transparenten und fairen Wettbewerb um öffentliche Aufträge gewährleisten (VOB/A) und bei der Gestaltung und Abwicklung des Bauvertrags für sachgerechte und ausgewogene Regelungen sorgen (VOB/B).
Nachstehend die wichtigsten Änderungen der so genannten Basisparagraphen, die für Vergaben öffentlicher Bauleistungen unterhalb des so genannten EU-Schwellenwerts von 5.150.000 € einschlägig sind:
Allgemein ist auffällig, dass die bisher 32 Paragraphen auf 22 Paragraphen "geschrumpft" sind. Eine inhaltliche Verkürzung der VOB/A ist damit jedoch nicht unbedingt verbunden. Im wesentlichen wurden Tatbestände, die inhaltlich zusammengehören, in einem Paragraphen zusammengefasst.





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